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Infos für Eltern

Liebe Eltern! Auf dieser Seite haben ein paar weitergehende Informationen rund um die Jugendfeuerwehr gestellt, die Ihre möglichen Fragen zum Thema beantworten sollen.

Fährt meine Tochter/mein Sohn Einsätze mit?

Ab dem 16. Lebensjahr können die Angehörigen der Jugendfeuerwehr bei Einsätzen unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrmannes auf Weisung des Einsatzleiters außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden. Dies wird auch in Attenkirchen so gehandhabt.
Unter 16 Jahren fahren die Jugendlichen nie mit.


Ist meine Tochter/mein Sohn versichert?

Angehörige der Jugendfeuerwehr sind, wie alle aktiven Feuerwehrangehörigen auch, bei Übung, Ausbildung, sowie direktem Hin- und Heimweg unfallversichert.

Wer ist für meine Tochter/Sohn verantwortlich?

In der Feuerwehr Attenkirchen gibt es zwei Jugendwarte, die die Ausbildung Ihres Sprößlings betreuen und organisieren. Die Ausbildungsthemen selbst werden von ihnen oder erfahrenen Feuerwehrleuten unterrichtet.
Alle mit der Jugendarbeit betrauten Personen müssen nach § 72 a SGB VIII ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
 

Alkohol und Rauchen

In der Feuerwehr Attenkirchen wird das Jugendschutzgesetz streng angewandt.

Haben Sie Fragen an uns:  

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